Kommunikation über Verwendungen für Stoffe mit Registrierungsfrist zum 30. November 2010 Nach Artikel 37 der REACH-Verordnung kann ein nachgeschalteter Anwender Informationen zur Unterstützung der Registrierung bereitstellen und er hat das Recht, eine Verwendung mitzuteilen und damit zu einer identifizierten Verwendung zu machen. Dazu stellt er ausreichend Informationen zur Verfügung. Bei Phase-in-Stoffen entspricht der Registrant dem Ersuchen des Anwenders, sofern dieser ihm die Verwendung spätestens 12 Monate vor Ablauf der jeweiligen Registrierungsfrist schriftlich mitteilt.
ECHA veröffentlicht ein neues Kurzdokument: Guidance in a Nutshell on Chemical Safety Assessment Als Übersicht zu den umfangreichen "Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur Stoffsicherheitsbeurteilung" hat die ECHA jetzt in ihrer "Guidance in a Nutshell"-Reihe das Dokument "Guidance in a Nutshell on Chemical Safety Assessment" herausgegeben. Es richtet sich insbesondere an Nicht-Experten, die mit einzelnen Elementen der Leitlinien umgehen müssen.
ECHA weist Forderungen der Industrie nach einem zentralen IT-Tool für die SIEF-Kommunikation zurück Der Europäische Industrieverband CEFIC hatte bei der EU-Kommission und der ECHA angeregt, dass die ECHA ein zentrales IT-Tool für die Kommunikation in den SIEFs und zur Sammlung der Informationen für die Registrierungsdossiers zur Verfügung stellen solle, um vor allem kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen, die erste Registrierungsfrist am 30. November 2010 einzuhalten. Inzwischen habe sich die Anzahl der zur Kommunikation verwendeten IT-Plattformen vervielfacht.
Leitlinien der ECHA in der Überarbeitung Mehrere Guidance-Dokumente werden zurzeit bei der ECHA überarbeitet. Dabei sind mehrere Dokumente in der Phase, von den Experten der "Partner Expert Group (PEG)" kommentiert zu werden. Anschließend werden noch die ECHA-Ausschüsse und/oder das Forum konsultiert.